Ingram Macrotron reicht verkürzte Festplatten-Gewährleistung an Handel weiter

04.10.2002
Seit dem 1. Oktober 2002 haben die Festplatten-Anbieter Maxtor, Seagate und Western Digital ihre Gewährleistungsfristen geändert. Die genannten Hersteller kürzen die Fristen von drei Jahren auf ein Jahr. Als Grund für den Schritt nennen die drei Anbieter den steigenden Kostendruck in ihrem Segment. Ausgenommen sind davon nur bestimmte Modellreihen der Unternehmen. Im Fall von Maxtor, Seagate und Western Digital kann der Fachhandel jetzt auch nicht mehr sicher sein, dass die Distribution das fehlende Jahr der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ausgleicht. „Ingram Macrotron gibt diese Verkürzung vorerst an die Fachhändler weiter. Parallel dazu arbeiten wir aber an anderen Lösungsmöglichkeiten", erklärte Robert Beck, Geschäftsführer Produktmanagement bei Ingram Macrotron, zu diesem Thema. Für bereits versandte Produkte dieser Anbieter gelten allerdings noch die alten Bestimmungen, so der Broadliner. Alle anderen bei Ingram Macrotron gelisteten Festplatten-Hersteller wie IBM, Toshiba oder Fujitsu halten dagegen ihre bekannten Gewährleistungs- beziehungsweise Garantiefristen ein. (ch)

Seit dem 1. Oktober 2002 haben die Festplatten-Anbieter Maxtor, Seagate und Western Digital ihre Gewährleistungsfristen geändert. Die genannten Hersteller kürzen die Fristen von drei Jahren auf ein Jahr. Als Grund für den Schritt nennen die drei Anbieter den steigenden Kostendruck in ihrem Segment. Ausgenommen sind davon nur bestimmte Modellreihen der Unternehmen. Im Fall von Maxtor, Seagate und Western Digital kann der Fachhandel jetzt auch nicht mehr sicher sein, dass die Distribution das fehlende Jahr der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ausgleicht. „Ingram Macrotron gibt diese Verkürzung vorerst an die Fachhändler weiter. Parallel dazu arbeiten wir aber an anderen Lösungsmöglichkeiten", erklärte Robert Beck, Geschäftsführer Produktmanagement bei Ingram Macrotron, zu diesem Thema. Für bereits versandte Produkte dieser Anbieter gelten allerdings noch die alten Bestimmungen, so der Broadliner. Alle anderen bei Ingram Macrotron gelisteten Festplatten-Hersteller wie IBM, Toshiba oder Fujitsu halten dagegen ihre bekannten Gewährleistungs- beziehungsweise Garantiefristen ein. (ch)

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