Inkassodienst haftet für Folgen

30.09.2004

Erteilt ein Inkassodienst irrtümlich falsche Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens, so haftet er für die Folgen der Fehlinformation.

Eine Großhandelsfirma, deren Geschäfte immer schlechter liefen, erfuhr durch Zufall, dass ein Inkassodienst unrichtige Auskünfte über den Firmeninhaber erteilt hatte. So habe er bereits den Offenbarungseid geleistet. Grund für die falsche Behauptung war eine Namensverwechslung. Die Großhandelsfirma führte ihre Umsatzeinbußen auf die unrichtigen Auskünfte des Inkassodienstes zurück.

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass die Inkassofirma nur für konkret nachgewiesene Folgen der Fehlauskunft haftet. Das betraf einen entgangenen Auftrag über 4.000 Euro. Für die Gesamtumsatzeinbußen von 37.000 Euro fehlte der Nachweis der Ursächlichkeit, dafür muss der Kläger selber geradestehen.

OLG Bamberg, 6 U 59/03

Detlef Scholz

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