Ins Waschbecken gepinkelt

22.03.2001

Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber beauftragt, im Betrieb eines Kunden, eines Fruchthandelsunternehmens, Arbeiten durchzuführen. Während der Arbeitspause wurde der Arbeitnehmer dabei erwischt, wie er in einem Pausenraum in ein Handwaschbecken urinierte. Das Lebensmittelunternehmen reagierte sofort und erteilte dem Arbeitnehmer, der den Gang zur Toilette scheute, ein Hausverbot. Folge hiervon war, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Lohn ausbezahlte. Die Lohnklage des Arbeitnehmers hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg. Denn der Arbeitnehmer hatte das Hausverbot selbst verschuldet. Dadurch wird der Arbeitgeber von seiner Lohnzahlungsverpflichtung befreit (Landesarbeitsgericht Bremen, Az.: 4 Sa 68/00). (jlp)

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