Insolvenzschutz durch Kaution beim Zeitkonto

11.04.2006
Von Fiala 
Arbeitgeber müssen Wertguthaben als Alterszeitverträgen sowie Zeitwertkonten ihrer Mitarbeiter vor einer möglichen Insolvenz schützen. Wie das geht, erklärt Rechtsanwalt Johannes Fiala.

Zeitwertkonto und Altersteilzeit

Die Absicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen sowie Zeitwertkonten stellt eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers dar, vgl. § 8a ATG und § 23 d SGB IV. Entscheidend ist, dass nach gesetzlicher Vorgabe "Wertguthaben einschließlich des auf sie entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" gegen Insolvenz zu schützen sind.

Insolvenzschutz

Für den Insolvenzschutz gibt es zahlreiche Modelle - der Vermittler tut gut daran, die Rechtssicherheit auf die Probe zu stellen. Schließlich besteht für den Arbeitgeber die Gefahr, dass später bei einer Betriebsprüfung sowohl Altersteilzeitverträge als auch Zeitwertkonten nicht anerkannt werden. Insbesondere bei der Verpfändung als auch bei Treuhandmodellen sehen Fachleute bisweilen erhebliche rechtliche Risiken, nicht zuletzt für den Vermittler.

Absicherung durch Bürgschaft

In der Bundesrepublik werden jährlich mehrere 100 Millionen Euro Bürgschaft zur Absicherung der Mitarbeiter bereitgestellt. Eine professionelle Absicherung bietet jedem Arbeitnehmer, individuell und persönlich, eine Höchstbetragsbürgschaft zur Absicherung des Wertguthabens, wie es sich während der Arbeitsphase bis zum Störfall ansammelt.

Rückdeckung durch eine Teil-Kaution

In der Praxis werden dann die Einzelbürgschaften addiert. Daraus ergibt sich ein Obligo des Arbeitgebers, also gleichsam ein Gesamtkreditlimit. Für diesen Betrag würde mancher Vermittler dann gerne dem Arbeitgeber mehr oder weniger passende Anlageprodukte verkaufen wollen. Doch dies ist unnötig. Es genügt eine teilweise Besicherung.

Innenfinanzierung durch Teil-Sicherheit

Je nach Bonität hat der Arbeitgeber für beispielsweise bis zu 30 Prozent des Gesamtobligos eine Sicherheit zu stellen. Für die Höchstbetragsbürgschaften bezahlt der Arbeitgeber eine jährliche Bürgschaftsgebühr in Höhe von etwa ein bis zwei Prozent. Im Endergebnis können dem Arbeitgeber damit beispielsweise 70 bis 100 Prozent an Liquidität im Unternehmen verbleiben (berechnet aus dem Brutto-Gehaltsverzicht in der Ansparphase zuzüglich Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung).

Lösungskonzept

Derartige Lösungsansätze bieten dem Arbeitgeber eine Innenfinanzierung zu faktisch traumhaften Konditionen - im Vergleich etwa zum Bankkredit. Typischerweise lassen sich damit natürlich auch eventuelle geeignete Kapitalanlagen kombinieren. In jedem Falle werden derartige Konzepte nicht nur von Versicherungsmaklern nach dem Prinzip des Best-Advice, sondern auch von klassischen Unternehmensberatern beim Arbeitgeber eingeführt.

Zur Startseite