Steuern- und Sozialversicherung

Internationale Personaleinsätze

02.04.2013
Immer mehr Mittelständler agieren in außereuropäischen Ländern und setzen Mitarbeiter weltweit ein. Dabei sind vielfältige und komplexe Anforderungen zu beachten.
Auf Mitarbeiter, die in ausländischen Niederlassungen eingesetzt werden, lauend einige Steuerfallen.
Auf Mitarbeiter, die in ausländischen Niederlassungen eingesetzt werden, lauend einige Steuerfallen.

Grenzüberschreitende Personaleinsätze sind in der heutigen globalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Im Vergleich zu rein nationalen Tätigkeiten sind deutlich komplexere Bedingungen zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitereinsätze in Schwellenländern wie China oder Indien: Welche Gefährdungsrisiken bestehen in der Zielregion? Welche Besonderheiten gelten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht? Welche Steuerfallen lauern rund um den internationalen Mitarbeitereinsatz?

Bislang fehlte in Deutschland eine zentrale Anlaufstelle für internationale Personaleinsätze, mit deren Hilfe vor allem mittelständische Unternehmen alle rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen klären konnten. Jetzt schafft "Global Mobility Services" (GMS) eine integrierte Dienstleistung für Mittelständler, um alle Fragen zu klären und böse Überraschungen zu vermeiden. GMS ist ein Zusammenschluss von spezialisierten Unternehmen mit langjährigen Erfahrungen in der Vorbereitung und Begleitung von inter-nationalen Personaleinsätzen. Unter dem Dach der GMS sind alle wichtigen Kompetenzen vereint - von den Bereichen Strategie und Sicherheit über Fragen zum Arbeits-, Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Steuerrecht bis hin zur Betreuung von mitreisenden Familienangehörigen. Gemeinsam verfolgen die Partner einen ganzheitlichen Beratungsansatz und klären für Mandanten im Verbund, in welchem Umfang es auch Handlungsbedarf in den jeweils anderen Kompetenzfeldern gibt.

Jeder Fachbereich wartet mit ganz eigenen Herausforderungen auf. Jens Washausen, Geschäftsführer von Adato International betont: "In fernen Zielregionen existieren viele ungeschriebene Gesetze, die maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg sind. Wir machen Unternehmen mit den informellen Spielregeln vertraut." Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC Unternehmensberatung ergänzt: "Im Rahmen der Fürsorgepflicht müssen Unternehmen viele sozial- und versicherungsrechtliche Details überblicken. Wir sorgen für Klarheit." Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Norbert Neu, geschäftsführender Partner der Kanzlei DHPG und Chairman von NEXIA International stellt heraus: "Die Finanzbehörden prüfen die Besteuerung weltweit erzielter Einkünfte immer kritischer. Wenn Unternehmen nicht alle steuerlichen Regeln befolgen und sorgfältig dokumentieren, drohen erhebliche Nachteile im konkreten Fall und ggf. auch für die gesamte Tätigkeit in diesem Staat". (oe)

Über Global Mobility Services (GMS):

Global Mobility Services ist ein Kompetenz-Netzwerk für alle Fragen rund um den Auslandseinsatz von Mitarbeitern. Jeder der Kooperationspartner verfügt über spezielle Kompetenzen und langjährige Erfahrungen in der Begleitung von internationalen Personaleinsätzen. Die Unterstützung erstreckt sich von den Bereichen Strategie und Sicherheit über Fragen zum Arbeits-, Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Steuerrecht bis hin zur Betreuung von mitreisenden Familienangehörigen. Weitere Informationen über GMS sind online unter www.global-mobility-services.com abrufbar.

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