Internet-PCs

20.06.1997
MÜNCHEN: Die Auffassung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist jeder PC, mit dem ein Rundfunk- oder Fernsehprogramm empfangen oder aufgezeichnet werden kann, ein gebührenpflichtiges Rundfunkgerät. Da damit auch PCs mit Internet-Zugang gemeint sind, da diese auchRadiokanäle etwa Bayern 5 oder die Tagesschau empfangen können, sollen gewerbliche PC-Benutzer - Firmen, Selbständige, Universitäten und Internet-Cafes - jetzt für jeden Internet-PC an die GEZ den Rundfunkobulus entrichten. Das hätte zum Beispiel

MÜNCHEN: Die Auffassung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist jeder PC, mit dem ein Rundfunk- oder Fernsehprogramm empfangen oder aufgezeichnet werden kann, ein gebührenpflichtiges Rundfunkgerät. Da damit auch PCs mit Internet-Zugang gemeint sind, da diese auchRadiokanäle etwa Bayern 5 oder die Tagesschau empfangen können, sollen gewerbliche PC-Benutzer - Firmen, Selbständige, Universitäten und Internet-Cafes - jetzt für jeden Internet-PC an die GEZ den Rundfunkobulus entrichten. Das hätte zum Beispiel

für eine Firma, bei der über einen Internet-Server 100 PCs ins Web gehen können, zur Folge, daß knapp 34.000 Mark jährlich zu zahlen wären - für jeden einzelnen PC.

Diese GEZ-Auffassung hält ein Münchener Fachanwalt für "völlig abwegig. Es kommt auf die Primärnutzung der PCs an. Und die werden zum Arbeiten und nicht zum Radiohören benutzt." Da die GEZ offensichtlich mit Klagen rechnet, tritt sie einen Rückzug in Raten an: Mit einer Radio-Zusatzklausel für gewerbliche PC-Besitzer sollen diese Mengenrabatte erhalten. Für einen Internet-PC sollen Firmen zehn Internet-PCs betreiben dürfen; die 100 PCs würden mit drei Runfunkanmeldungen abgegolten sein. (wl)

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