"Internet-Steuer" darf Online-Handel nicht behindern

22.02.2002
Die viel umstrittene "Internet-Steuer" ist in Kraft getreten (ComputerPartner berichtete). Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) zeigt sich zufrieden, dass mit den neuen Regeln keine neuen oder zusätzlichen Steuern geschafft wurden. Allerdings dürfe die Entwicklung des elektronischen Handels nicht behindert werden, warnte der HDE. Alle Beteiligten müssten außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie bis Anfang Juli 2003 umsetzen. Prinzipiell werden die Steuern im Land des Verbrauchs erhoben. Unternehmen außerhalb der EU, die zum Beispiel Musik, Software oder Videos über das Internet gegen Bezahlung anbieten, müssen beim Verkauf die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dazu müssen sie sich in einem EU-Mitgliedsstaat ihrer Wahl einmal registrieren. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des Mitgliedsstaates, in dem der Verbraucher wohnt. (bv)

Die viel umstrittene "Internet-Steuer" ist in Kraft getreten (ComputerPartner berichtete). Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) zeigt sich zufrieden, dass mit den neuen Regeln keine neuen oder zusätzlichen Steuern geschafft wurden. Allerdings dürfe die Entwicklung des elektronischen Handels nicht behindert werden, warnte der HDE. Alle Beteiligten müssten außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie bis Anfang Juli 2003 umsetzen. Prinzipiell werden die Steuern im Land des Verbrauchs erhoben. Unternehmen außerhalb der EU, die zum Beispiel Musik, Software oder Videos über das Internet gegen Bezahlung anbieten, müssen beim Verkauf die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dazu müssen sie sich in einem EU-Mitgliedsstaat ihrer Wahl einmal registrieren. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des Mitgliedsstaates, in dem der Verbraucher wohnt. (bv)

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