Weil irreführend

iPhone-Werbespot in Großbritannien verboten

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Eine Panne, die nicht passieren darf

"Derartige schadhafte Werbung ist in Deutschland ein absolutes Randphänomen und kommt so gut wie nie vor", erklärt Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft. Aus rechtlicher Sicht sei in punkto irreführender Werbung vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausschlaggebend. "Wer wissentlich falsche Angaben macht, kann demnach zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden", schildert Nickel.

Um solch unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, würden die Werbeunternehmen ihre Botschaften deshalb bereits im Vorfeld einer Veröffentlichung ganz genau prüfen. "Dass das Apple in Großbritannien widerfährt, ist eine Panne, die so eigentlich nicht passieren darf. Für mich ist das ein eindeutiger Fehler des Managements", meint Nickel.

"Die Kontrollsysteme in Großbritannien und Deutschland sind aber grundlegend verschieden. Während bei uns der Richter über eine derartige Grenzverletzung entscheidet, kann in Großbritannien die ASA ein konkretes Verbot aussprechen", merkt Nickel an. Der Werberat in Deutschland habe keine entsprechende Befugnis. "Wenn ein Verbraucher beispielsweise eine Beschwerde an den Werberat übermittelt, wird diese an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weitergeleitet. Erst diese ist dann dazu befugt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten", so Nickel abschließend. (pte/cm)

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