Irreführende Domain: Streit um "tauchschule-dortmund.de"

19.01.2004
Die Domain "tauchschule-dortmund.de" ist irreführend und darf nicht mehr verwendet werden, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts in Hamm.

Die Domain "tauchschule-dortmund.de" ist irreführend und darf nicht mehr verwendet werden, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts in Hamm.

Die Klägerin, eine Tauchschule in Dortmund, wehrte sich gegen die Bezeichnung in der Homepage seines Mitbewerbers. Die Formulierung "Tauchschule Dortmund" suggeriere ein Alleinstellungsmerkmal. Die größte Tauchschule in Dortmund sei aber das Unternehmen der Klägerin.

Das Urteil: Die Bezeichnung "Tauchschule Dortmund" erweckt den Eindruck, es würde sich um die Tauchschule in Dortmund handeln - es wird eine überregionale Stellung behauptet. Es wird nicht nur der Gattungsbegriff "Tauchschule" verwendet, sondern durch die zusätzliche Verwendung des Ortsnamens ein Eindruck der Spitzenstellung erweckt. Das ist wettbewerbswidrig, wenn es vor Ort - wie im verhandelten Fall - noch eine größere Tauchschule gibt. Die Verwendung der Domain "tauchschule-dortmund.de" ist demnach wettbewerbswidrig und darf nicht mehr verwendet werden (Az. 4 U 14/03). (bz)

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