IT-Shop-Strategie von BP: Media-Saturn prüft rechtliche Schritte

07.05.2003
Der Vorstoß des Ölmutis BP in den IT-Handel sorgt für Wirbel: Zwar ist „Testphase 2" noch gar nicht angelaufen und das Szenario, dass es bald an 500 deutschen BP-Tankstellen IT- und Multimedia-Shops geben könnte, ist ebenfalls noch reinste Zukunftsmusik, dennoch fürchten Händler und Wettbewerber bereits jetzt die kommende Konkurrenz. Viele Händler erwarten einen neuen „Aldi-Effekt": Die Beratung holt man sich beim Fachmann, das Gerät bei der branchenfremden und meist billigeren Konkurrenz. Den größeren Wettbewerbern macht hingegen die mögliche 24-Stunden-Verfügbarkeit der IT-Produkte an Tankstellen große Sorgen. „Seit Jahren gibt es Kämpfe um die Lockerung des Ladenschlussgesetzes. Und eine BP darf alles rund um die Uhr anbieten, nur weil der Shop in einer Tankstelle ist? Dann stellen wir uns eben auch eine Zapfsäule vor die Tür und das Problem hat sich", so einer der Befragten.„Tankstellen können durchgehend geöffnet sein. Während der üblichen Ladenöffnungszeiten ist grundsätzlich auch der Verkauf jedweder Artikeln erlaubt", erklärt dazu Armin Busacker, Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Doch der Einkaufsspaß hat auch an der Tankstelle seine Grenzen: Nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darf auch hier neben Betriebsstoffen nur noch Reisebedarf verkauft werden.Soweit die Theorie. Die Einhaltung und Überwachung des Verkaufs an Tankstellen sei aber unter anderem davon abhängig, inwieweit sich der betroffene örtliche Einzelhandel durch möglicherweise nicht zulässige Verkäufe tangiert fühlt, sagt Busacker. Mit anderen Worten: „Wo kein Kläger, da kein Richter." In diesem Fall könnte sich ein Kläger finden. So will jetzt die Media-Saturn-Holding GmbH die BP-Strategie genau unter die Lupe nehmen, wie Bernhard Taubenberger, Leiter Unternehmenskommunikation, bestätigt: „Wir haben erhebliche Zweifel und prüfen daher gegenwärtig, ob der Verkauf von IT-Produkten in Tankstellenshops rechtlich zulässig ist. Nach Abschluss der Prüfung behalten wir uns weitere Schritte vor." Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der aktuellen ComputerPartner-Ausgabe Nr. 19. (mf)

Der Vorstoß des Ölmutis BP in den IT-Handel sorgt für Wirbel: Zwar ist „Testphase 2" noch gar nicht angelaufen und das Szenario, dass es bald an 500 deutschen BP-Tankstellen IT- und Multimedia-Shops geben könnte, ist ebenfalls noch reinste Zukunftsmusik, dennoch fürchten Händler und Wettbewerber bereits jetzt die kommende Konkurrenz. Viele Händler erwarten einen neuen „Aldi-Effekt": Die Beratung holt man sich beim Fachmann, das Gerät bei der branchenfremden und meist billigeren Konkurrenz. Den größeren Wettbewerbern macht hingegen die mögliche 24-Stunden-Verfügbarkeit der IT-Produkte an Tankstellen große Sorgen. „Seit Jahren gibt es Kämpfe um die Lockerung des Ladenschlussgesetzes. Und eine BP darf alles rund um die Uhr anbieten, nur weil der Shop in einer Tankstelle ist? Dann stellen wir uns eben auch eine Zapfsäule vor die Tür und das Problem hat sich", so einer der Befragten.„Tankstellen können durchgehend geöffnet sein. Während der üblichen Ladenöffnungszeiten ist grundsätzlich auch der Verkauf jedweder Artikeln erlaubt", erklärt dazu Armin Busacker, Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Doch der Einkaufsspaß hat auch an der Tankstelle seine Grenzen: Nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darf auch hier neben Betriebsstoffen nur noch Reisebedarf verkauft werden.Soweit die Theorie. Die Einhaltung und Überwachung des Verkaufs an Tankstellen sei aber unter anderem davon abhängig, inwieweit sich der betroffene örtliche Einzelhandel durch möglicherweise nicht zulässige Verkäufe tangiert fühlt, sagt Busacker. Mit anderen Worten: „Wo kein Kläger, da kein Richter." In diesem Fall könnte sich ein Kläger finden. So will jetzt die Media-Saturn-Holding GmbH die BP-Strategie genau unter die Lupe nehmen, wie Bernhard Taubenberger, Leiter Unternehmenskommunikation, bestätigt: „Wir haben erhebliche Zweifel und prüfen daher gegenwärtig, ob der Verkauf von IT-Produkten in Tankstellenshops rechtlich zulässig ist. Nach Abschluss der Prüfung behalten wir uns weitere Schritte vor." Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der aktuellen ComputerPartner-Ausgabe Nr. 19. (mf)

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