Zahl der Zwangsversteigerungen nimmt zu

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30.08.2010
Der Preisvorteil gegenüber dem regulären Bau oder Kauf einer Immobilie liegt oft bei 30 Prozent.

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien steigt. Rund 64.000 Grundstücke und Gebäude kamen im Jahr 2009 voraussichtlich unter den Hammer - 2008 waren bundesweit nur etwa 36.000 Immobilien versteigert worden. Wer ein Haus ersteigert, kann viel Geld sparen. Der Preisvorteil gegenüber dem regulären Bau oder Kauf liegt oft bei 30 Prozent.

Versteigerungstermine werden regelmäßig in der örtlichen Tagespresse veröffentlicht. Ein neutrales Wertgutachten des Objekts, für das man sich interessiert, kann man vorher beim zuständigen Amtsgericht einsehen. Darin findet man ausführliche Angaben zu Lage, Größe und Bauart des Gebäudes, zur Höhe des Verkehrswerts und die Kontaktadresse des Gläubigers, der die Immobilie versteigern lässt. Auch auf Baumängel wird im Wertgutachten hingewiesen.

Eine Gewährleistung dieser Angaben gibt es allerdings nicht, man steigert wie besichtigt. Zu einer gründlichen Prüfung vor Ort sollte man daher einen erfahrenen Fachmann mitnehmen, der auch versteckte Mängel entdeckt und die erforderlichen Reparaturkosten einschätzen kann. Wer beim Versteigerungstermin mit bieten will, braucht seinen Personalausweis, außerdem muss er zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung hinterlegen - in Form von Bargeld, als Landeszentralbankscheck, als bestätigter Verrechnungsscheck einer europäischen Bank oder Sparkasse oder als selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Sparbücher oder Wertpapiere sind nicht zugelassen.

Als Mindestgebot setzt das Gericht zunächst 70 Prozent des Verkehrswerts fest. Wird dieser Betrag beim ersten Versteigerungstermin nicht erreicht, sinkt das Mindestgebot im zweiten Termin auf 50 Prozent. Bekommt man den Zuschlag für ein Objekt, muss man die Restsumme spätestens zum so genannten Verteilungstermin ein bis zwei Monate nach der Versteigerung zahlen. In der Zwischenzeit erhebt das Gericht Zinsen. Zwangsversteigerungen sind öffentlich, teilnehmen kann man auch, wenn man nicht mit bieten will. Das ist für Interessenten sinnvoll, die sich bereits im Vorfeld mit dem typischen Ablauf von Immobilienversteigerungen vertraut machen wollen. (oe)

Quelle: www.moneytimes.de

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