Kahn gewinnt gegen ElectronicArts: Prozesslawine droht

29.04.2003
Fußball-Profi Oliver Kahn hat die Klage gegen den Spielehersteller Electronic Arts wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gewonnen. Das Hamburger Landgericht hat jetzt entschieden, dass: Electronic Art die FIFA-Spiel-Version „WM 2002" bei Strafandrohung nicht mehr vertreiben darf. Darauf hatte der Hersteller zwar schon im letzten Jahr verzichtet, dennoch dürfte das Urteil weitreichende Folgen haben: Oliver Kahn will nun auf Schadensersatz klagen. Wenn weitere Sportler seinem Beispiel folgen steht der Spieleindustrie eine Prozesslawine ins Haus. Kahn sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil Electronic Arts den Torhüter als virtuelle Spielfigur in seinem Kassenschlager einsetzte - allerdings ohne das Vorbild zu fragen oder gar am Gewinn zu beteiligen. Deswegen verletzt die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung nach Ansicht des Gerichtes die Persönlichkeitsrechte des 33-jährigen. Das Spiel darf nicht mehr in den Handel, ansonsten droht dem Spiele-Produzenten eine Ordnungsstrafe von maximal 250.000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Das Spiel wird zwar nicht mehr vertrieben - der Nachfolger ist nämlich längst auf dem Markt . dennoch ist der Sieg für Kahn von Bedeutung: Aufgrund des aktuellen Urteils kann der Torhüter nun auch auf Schadenersatz klagen. „Wir haben erstmals eine Antwort auf eine entscheidende Frage erhalten: Darf man in Spielen Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung darstellen? Jetzt ist die Rechtslage eindeutig", sagte Kahn-Anwalt Matthias Prinz nach der Urteilsverkündung gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Spiegel". Denn das Urteil gelte auch für Boris Becker in computeranimierten Tennisspielen, für Jan Ullrich in Radsportspielen, für Paul Schockemöhle in Reiterspielen. Der Hamburger Medienrechtler erwartet nun Klagen weiterer prominenter Sportler. "Wir haben konkrete Aufträge von anderen relevanten Persönlichkeiten", sagte der Jurist und deutete damit eine mögliche Prozesslawine an. Zunächst gilt es allerdings noch die Höhe der Schadenersatzansprüche im Fall Oliver Kahn zu ermitteln. Laut Media Control seien 180.000 Exemplare des WM-Spiels in Deutschland verkauft worden. „Media Control erfasst nicht alle Verkaufskanäle. Man kann vermutlich von rund 300.000 verkauften Spielen ausgehen", meinte Prinz. Das entspricht einem Umsatz von rund 15 Millionen Euro. (mf)

Fußball-Profi Oliver Kahn hat die Klage gegen den Spielehersteller Electronic Arts wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gewonnen. Das Hamburger Landgericht hat jetzt entschieden, dass: Electronic Art die FIFA-Spiel-Version „WM 2002" bei Strafandrohung nicht mehr vertreiben darf. Darauf hatte der Hersteller zwar schon im letzten Jahr verzichtet, dennoch dürfte das Urteil weitreichende Folgen haben: Oliver Kahn will nun auf Schadensersatz klagen. Wenn weitere Sportler seinem Beispiel folgen steht der Spieleindustrie eine Prozesslawine ins Haus. Kahn sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil Electronic Arts den Torhüter als virtuelle Spielfigur in seinem Kassenschlager einsetzte - allerdings ohne das Vorbild zu fragen oder gar am Gewinn zu beteiligen. Deswegen verletzt die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung nach Ansicht des Gerichtes die Persönlichkeitsrechte des 33-jährigen. Das Spiel darf nicht mehr in den Handel, ansonsten droht dem Spiele-Produzenten eine Ordnungsstrafe von maximal 250.000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Das Spiel wird zwar nicht mehr vertrieben - der Nachfolger ist nämlich längst auf dem Markt . dennoch ist der Sieg für Kahn von Bedeutung: Aufgrund des aktuellen Urteils kann der Torhüter nun auch auf Schadenersatz klagen. „Wir haben erstmals eine Antwort auf eine entscheidende Frage erhalten: Darf man in Spielen Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung darstellen? Jetzt ist die Rechtslage eindeutig", sagte Kahn-Anwalt Matthias Prinz nach der Urteilsverkündung gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Spiegel". Denn das Urteil gelte auch für Boris Becker in computeranimierten Tennisspielen, für Jan Ullrich in Radsportspielen, für Paul Schockemöhle in Reiterspielen. Der Hamburger Medienrechtler erwartet nun Klagen weiterer prominenter Sportler. "Wir haben konkrete Aufträge von anderen relevanten Persönlichkeiten", sagte der Jurist und deutete damit eine mögliche Prozesslawine an. Zunächst gilt es allerdings noch die Höhe der Schadenersatzansprüche im Fall Oliver Kahn zu ermitteln. Laut Media Control seien 180.000 Exemplare des WM-Spiels in Deutschland verkauft worden. „Media Control erfasst nicht alle Verkaufskanäle. Man kann vermutlich von rund 300.000 verkauften Spielen ausgehen", meinte Prinz. Das entspricht einem Umsatz von rund 15 Millionen Euro. (mf)

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