Karrieresprung: Ex hat keinen Anspruch auf höheren Unterhalt

23.02.2004
Wer nach seiner Scheidung einen Karriere- und Gehaltssprung von mehr als 20 Prozent hinlegt, muss deshalb noch lange nicht auch mehr Unterhalt an seinen Ex-Partner zahlen (Az: 14 WF 180/03).

Wer nach seiner Scheidung einen Karriere- und Gehaltssprung von mehr als 20 Prozent hinlegt, muss deshalb noch lange nicht auch mehr Unterhalt an seinen Ex-Partner zahlen (Az: 14 WF 180/03).

Wie das Oberlandesgericht Köln feststellt, wird dem Unterhalt weiterhin das Einkommen während der Ehe zugrunde gelegt, denn dieses habe schließlich die Lebensverhältn und die daraus resultierenden Ansprüche geprägt.

Ob der Unterhaltspflichtige anschließend einen besser bezahlten Job bekommt, hat den oder die Ex nicht mehr zu interessieren. (mf)

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