Kartellrecht kommt dem Handel zugute

06.10.1998

Ende Mai verabschiedete der Deutsche Bundesrat das neue Kartellrecht. Zum einen enthält das Gesetz ein Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis. Einem Rechtsexperten zufolge liegt dieser Preis nie unter dem Händlereinkaufspreis und kann beispielsweise noch anteilige Kosten für Transport oder Verpackung enthalten. Voraussichtlich wird der Einstandspreis in nächster Zeit von Gerichten näher ausgelegt. Außerdem, so berichtet die Nachrichtenagentur AFP, können kleine und mittelständische Unternehmen, die von Großabnehmern durch harte Konditionen geknebelt werden, ein kartellrechtliches Verfahren anstrengen, ohne zu dabei ihre Identität offenlegen müssen.(du)

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