Karusellgeschäfte: Rechnungshof fordert Politik zum Handeln auf

05.09.2003
Betrügerische Karusellgeschäfte führen in Deutschland zu Steuermindereinnahmen von mindestens zwölf Milliarden Euro jährlich. Das hat der Bundesrechnungshof ermittelt. Darüber hinaus können Karusellgeschäfte zu Verwerfungen ganzer Branchen führen, da sie das allgemeine Preisgefüge schädigen. Ausdrücklich nennt der Bundesrechnungshof in diesem Zusammenhang die Computer-Branche, die neben der TK-Branche (Handys) am meisten darunter le. Beim innergemeinschaftlichen Karussellbetrug werden Waren von einem inländischen Unternehmer über eine Kette innergemeinschaftlicher Vertragspartner und Scheinfirmen letztlich wieder an ihn zurückgeliefert. Die Scheinfirmen führen die von ihren Abnehmern erhaltene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Sie setzen sich mit der Umsatzsteuer ins Ausland ab oder verwenden sie, um den Preis der Ware zu ermäßigen und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Umsatzsteuerkarusselle hatten nicht den gewünschten Erfolg. Der Bundesrechnungshof schlägt deswegen u.a. vor, die Haftung für die Umsatzsteuer auf Unternehmer auszudehnen, die von den betrügerischen Praktiken ihrer Geschäftspartner w konnten. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ihnen Waren unter mysteriösen Umständen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten werden. (sic)

Betrügerische Karusellgeschäfte führen in Deutschland zu Steuermindereinnahmen von mindestens zwölf Milliarden Euro jährlich. Das hat der Bundesrechnungshof ermittelt. Darüber hinaus können Karusellgeschäfte zu Verwerfungen ganzer Branchen führen, da sie das allgemeine Preisgefüge schädigen. Ausdrücklich nennt der Bundesrechnungshof in diesem Zusammenhang die Computer-Branche, die neben der TK-Branche (Handys) am meisten darunter le. Beim innergemeinschaftlichen Karussellbetrug werden Waren von einem inländischen Unternehmer über eine Kette innergemeinschaftlicher Vertragspartner und Scheinfirmen letztlich wieder an ihn zurückgeliefert. Die Scheinfirmen führen die von ihren Abnehmern erhaltene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Sie setzen sich mit der Umsatzsteuer ins Ausland ab oder verwenden sie, um den Preis der Ware zu ermäßigen und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Umsatzsteuerkarusselle hatten nicht den gewünschten Erfolg. Der Bundesrechnungshof schlägt deswegen u.a. vor, die Haftung für die Umsatzsteuer auf Unternehmer auszudehnen, die von den betrügerischen Praktiken ihrer Geschäftspartner w konnten. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ihnen Waren unter mysteriösen Umständen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten werden. (sic)

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