Kauf im Internet: Keine Kürzung der Rückgabefrist

30.06.2004
Das Landgericht Arnsberg hat in einer Entscheidung festgestellt, dass die Rückgabefrist beim Internetkauf nicht verkürzt werden darf (Az. 8 O 33/ 04).

Das Landgericht Arnsberg hat in einer Entscheidung festgestellt, dass die Rückgabefrist beim Internetkauf nicht verkürzt werden darf (Az. 8 O 33/ 04).

Ein Unternehmen hatte versucht, die Rückgabefrist dadurch abzukürzen, dass diese bereits mit dem Auslieferungstermin beginnen sollte, statt mit der übergabe der Ware an den Kunden. Das Gericht sah darin eine unangemessene Beeinträchtigung der Rechte des Internetkunden.

Die Einschränkung des Rückgaberechts bei Bekleidung auf unbenutzte oder originalverpackte Ware stellt nach Auffassung des Landgerichts ebenfalls eine unzulässige Einschränkung des Rückgaberechts dar.

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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