Kein Haftbefehl gegen Ex-Stollcom-Gesellschafter - Staatswanwaltschaft ermittelt

12.03.1998

KÖLN: In der Ausgabe 30/98, Seite 8, berichteten wir irrtümlich, daß gegen die ehemaligen Stollcom-Gesellschafter Klaus-Peter Stoll und Klaus Ploschke Haftbefehl erlassen worden sei. Diese Information ist falsch. Richtig ist lediglich, daß gegen Stoll und Ploschke wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug ermittelt wird. Über die Höhe des Volumens wollte die zuständige Staatsanwaltschaft Köln keine Auskunft geben. Nach Angaben der Stoll-Anwälte trifft es nicht zu, daß Stoll und Ploschke vorgeworfen wird, insgesamt 28 Millionen Mark Staatsgelder veruntreut zu haben. (sic)

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