Frauenberatungsstelle darf Nein sagen

Kein Platz für Männer

07.10.2008
Nun ist es amtlich: Wenn männliche Bewerber von einem potenziellen Arbeitgeber aufgrund ihres Geschlechts abgelehnt werden, verstößt dies nicht automatisch gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Das Arbeitsgericht Köln hatte zu entscheiden, ob ein männlicher Bewerber, der sich für eine Stelle bei einer Frauenberatung bewirbt, abgelehnt werden darf. Die Richter kamen zu folgendem Ergebnis: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf es keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes geben. Allerdings kann es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen geben. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn ein männlicher Bewerber in einer Frauenberatungsstelle (hier: Agisra e.V. Köln) tätig werden möchte.

Agisra e.V. hatte in einer Stellenausschreibung explizit und bewusst die weibliche Form verwendet. Ein Bewerber, der eine standardmäßige Absage bekommen hatte, klagte daraufhin beim Arbeitsgericht Köln, weil er sich aufgrund seines Geschlechtes diskriminiert fühlte. Das Arbeitsgericht Köln wies die Klage ab (Urteil vom 06.08.2008, Az.: 9 Ca 7687/07). Eine Frauenberatungsstelle verstößt, so die Auffassung der Richter, nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn es männliche Bewerber ablehnt, da die Stelle ganz besondere Anforderungen habe.

Hintergrund ist, dass Agisra (= Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung) Migrantinnen sowie Flüchtlingsfrauen Beratung, Unterstützung und Therapie anbietet. In der Projektbeschreibung für die zu besetzende Stelle wurde die Zielgruppe wie folgt benannt: "Mädchen und junge Frauen zwischen 16 und 27 Jahren, die von Gewalt im Namen der Ehre, speziell von Zwangsheirat bedroht bzw. betroffen sind."

Deshalb musste der männliche Bewerber draußen bleiben ... (oe)

Quelle: www.arag.de

Zur Startseite