Kein Zwang zum Meisteritel

20.02.1998

BONN: Die heftige Diskussion um den Meistertitel für Computerhändler scheint zu Ende. EDV-Betriebe wurden nicht in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen, deren Novelle jetzt im Parlament verabschiedet wurde.Das ist die gute Nachricht. Am Freitag, den Dreizehnten, hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der SPD die neue Handwerksordnung beschlossen, die im Vorfeld für viel Diskussionsstoff unter Computerhändlern gesorgt hatte. Sie befürchteten, daß der Zwang zum Meistertitel den ganzen Computerfachhandel lähmen würde. Jetzt wird die "strukturierte Verkabelung" ausdrücklich nicht dem Handwerk zugeordnet, damit eine Entwicklung auch im außerhandwerklichen Bereich nicht behindert wird. Auch die PC-Instandsetzung mit vorgefertigten Modulen sowie EDV-Dienstleistungen zählen nicht zum Vorbehaltsbereich des Handwerks.

Die schlechte Nachricht: Die "strukturierte Verkabelung" ist nicht näher definiert. Außerdem, so Frank Garrelts, Gründer des Arbeitskreises Computerfachhandel, enthalte das Gesetz keine "Negativliste", welche EDV-Tätigkeiten keinen Meisterbrief erfordern.

Deshalb gäbe es noch keine Entwarnung für EDV-Händler. Die Regierungskoalition stimmte einen entsprechenden Antrag von Ernst Schwanhold, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nieder. (is)

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