Keine Prämien für Telefonate

26.10.2000

Der Betreiber eines Mobilfunknetzes gewährt eine unzulässige Zugabe, wenn der Kunde für jede Minute des Telefonierens Wertpunkte ansammeln kann, die er später gegen Prämien - etwa Handyzubehör - eintauschen kann. Damit untersagte das Gericht diese Prämien als unzulässige Zugabe. Durch solche Prämien würden die Kunden unzulässig zum Vertragsabschluss gerade mit diesem Anbieter verleitet. Dies widerspricht aber der Zugabeverordnung und dem Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG) (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 188/99). (jlp)

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