Keine Warnhinweise auf Bierflaschen

26.07.2001

Wegen fehlender Warnhinweise vor Alkoholmissbrauch verklagte ein Alkoholiker "seine" Bierbrauerei auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Aus diesem Grunde habe sich seine Ehefrau von ihm scheiden lassen, und er sei deshalb auch arbeitslos geworden. Zudem habe er seinen Führerschein wegen Trunken- heit am Steuer verloren. Er behauptete, dass Warnhinweise auf den Bierflaschen ihn vom übermäßigen Trinkkonsum abgehalten hätten. Seine Klage hatte keinen Erfolg. Denn eine Brauerei ist nicht verpflichtet, auf Bierflaschen vor den Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums zu warnen. Zwar ist auch eine Brauerei gehalten, vor Gefahren zu warnen, die von diesem Produkt ausgehen können, doch erstreckt sich diese Pflicht nicht auf solche Risiken, die jedem Verständigen einleuchten und allgemein bekannt sind (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 W 23/00). (jlp)

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