Kosten für verlorenes Flugticket

15.03.2001

Ein Luftfahrtunternehmen, das einem Flugreisenden ein Ersatz-tickes ausstellt, weil dem Reisen-den das Originalticket abhanden gekommen ist, darf als Bearbei-tungsgebühr nicht 120 Mark, sondern nur 50 Mark verlangen. Da-mit ist der zusätzliche Verwaltungs- aufwand der Fluggesellschaft ab-gegolten. Höhere Bearbeitungs-gebühren fallen im Normalfall nicht an und können damit auch nicht auf den Fluggast abgewälzt werden (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 25 C 14114/99). (jlp)

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