Kosten trägt der Unternehmer

16.04.2004

Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht gemäß den fernabsatzrechtlichen Vorschriften aus, so ist er zur Rücksendung der gelieferten Ware verpflichtet. Dies trifft neben den Online-Shops auch beispielsweise den Versandhandel.

Allerdings kann der Unternehmer dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,00 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

§ 357 Abs. 2 Satz 3 BGB geht davon aus, dass der Bruttopreis unter 40,00 Euro liegen muss. Dem Verbraucher steht die Möglichkeit der Rücksendung per Nachnahme zu.

Rechtsanwalt Thomas Feil

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