Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den Nutzungsvorteil versteuern. Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil reduziert sich aber, wenn sich der Arbeitnehmer an den Kosten für den Dienstwagen beteiligt. Bei der Kostenbeteiligung lauern allerdings Fallen, denn nicht jede Form der Kostenbeteiligung erkennt das Finanzamt an. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erklärt, welche Regeln bei der Kostenbeteiligung zu beachten sind.
Grundsätzlich gilt: Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung seines Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert das den steuerpflichtigen Nutzungswert. Es spielt keine Rolle, ob das Nutzungsentgelt pauschal erhoben wird (Monatspauschale) oder sich nach der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens richtet (Kilometerpauschale). Neben diesen beiden Fällen, bei denen die Zahlung direkt an den Arbeitgeber geleistet wird, gibt es auch noch den Fall, dass die Zahlung auf Weisung des Arbeitgebers an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers geleistet wird. Dieser abgekürzte Zahlungsweg liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Leasingraten des Arbeitgebers übernimmt.
Die vollständige oder teilweise Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten (Treibstoffkosten, Versicherungsbeiträge, Reinigung etc.) durch den Arbeitnehmer ist dagegen kein an der tatsächlichen Nutzung bemessenes Nutzungsentgelt und wird somit auch vom Finanzamt nicht als Kostenbeteiligung anerkannt. Das gilt ebenso für einzelne Kraftfahrzeugkosten, die zunächst vom Arbeitgeber verauslagt und anschließend dem Arbeitnehmer weiterbelastet werden. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst Abschlagszahlungen leistet, die zu einem späteren Zeitpunkt nach den tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten abgerechnet werden, macht das Finanzamt nicht mit.
Nutzungswert und Nutzungsentgelt
Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode fließen vom Arbeitnehmer selbst getragene individuelle Kraftfahrzeugkosten immerhin von vornherein nicht in die Gesamtkosten ein, womit der Nutzungswert zumindest niedriger ausfällt. Das gleiche steuerliche Resultat ergibt sich in dem Fall aber nur dann, wenn der Dienstwagen ausschließlich außerdienstlich genutzt wird.
Ein steuerlich hieb- und stichfestes, den Nutzungswert minderndes Nutzungsentgelt muss daher arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage für die Gestellung des betrieblichen Kraftfahrzeugs vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbelastung einzelner Kraftfahrzeugkosten zum Gegenstand haben. Wie der Arbeitgeber das pauschale Nutzungsentgelt kalkuliert, ist dagegen egal.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann reduziert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil um das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt. Übersteigt das Nutzungsentgelt sogar den Nutzungswert, führt der übersteigende Betrag jedoch weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. (oe)
Quelle: www.shc.de
- An der Marke des Firmenwagens lässt sich das Einkommen ablesen
Der Dienstleister Compensation-Online Services hat in seiner Datenbank mit 250.000 Gehaltsdatensätzen 33.000 Arbeitsverhältnisse der letzten zwölf Monate analysiert, denen ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. Die Untersuchung zeigt einen direkten Zusammenhang zwischen Höhe des Einkommens und bevorzugter Automarke auf. - Bei einem Einkommen von 54.000 Euro im Jahr ...
... fahren die Fach- oder Führungskräfte... - am häufigsten einen Opel,
... der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 30.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Opel Insignia. - Wer gut 56.000 Euro im Jahr verdient, ...
.. .nimmt als Firmenwagen gern einen ... - Skoda ...
... zum Durchschnittswert von 28.800 Euro. Hier im Bild Scoda Oktavia. - Bei einem Jahreseinkommen von 62.600 Euro ...
... greift der Mitarbeiter oft zu einem ... - Ford, ...
der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 31.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Ford S-Max. - Wer 64.500 Euro im Jahr verdient, ...
... bevorzugt als Firmenwagen einen... - VW.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 33.000 Euro. Hier im Bild der VW Passat - Bei einem Einkommen von knapp 73.000 Euro im Jahr ...
steht als Firmenwagen oft ein.. - Mazda hoch im Kurs.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 30.000 Euro. - Verdienen Führungskräfte knapp 98.000 Euro, ...
bevorzugen Sie als Firmenwagen einen... - Audi.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 46.000 Euro. Hier im Bild die Produktion des Audi A6. - Manager mit einem Jahreseinkommen von knapp 102.000 Euro ...
... fahren gern einen ... - Volvo.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 42.000 Euro. Hier im Bild der Volvo XC90 - Führungskräfte, die 104.000 Euro verdienen, ...
... bevorzugen als Firmenwagen einen ... - Mercedes ...
... zum Durchschnittspreis von 48.200 Euro. Hier im Bild die E-Klasse von Mercedes. - Verdienen Führungskräfte 108.000 Euro, ...
fahren sie gern ... - ... einen BMW ...
... zum Durchschnittspreis von 48.000 Euro. Hier im Bild der X3 von BMW. - Spitzenverdiener ...
... mit einem Jahreseinkommen von 275.000 Euro leisten sich auch einen Firmenwagen zu einem Spitzenpreis. - von 98.000 Euro ...
Porsches sind aber unter den Firmenwagen nur selten vertreten ( 0,2 Prozent aller Firmenwagen).