Krankentagegeld: Voreilige Klagen kosten Geld

24.01.2005
Wer seinen Anspruch auf Krankentagegeld zu schnell einklagt, muss auch die Prozesskosten tragen.

Wer seinen Anspruch auf Krankentagegeld zu schnell einklagt, muss auch die Prozesskosten tragen.

So geschehen in einem Fall, der vor dem Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken verhandelt wurde. Begründung: Der Leistungsanspruch gegen die Versicherung werde erst fällig, wenn diese ihre Zahlungspflicht ausreichend habe prüfen können (Az.: 5 W 85/04-31).

Der Kläger war arbeitsunfähig und hatte bei seiner Versicherung die Zahlung von Tagegeld beantragt. Als diese nicht sofort zahlte, sondern weitere Unterlagen anforderte, ging der Mann sofort vor Gericht. 

übrigens schloss die Versicherung ihre Untersuchung noch vor Prozessende ab und überwies ihm das Tagegeld.  (mf)

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