Eine Bank verletzt ihre Vertragspflichten gegenüber dem Kunden nicht, wenn sie die Verstärkung von Kreditsicherheiten deshalb fordert, weil das als Sicherheit der Bank verpfändete Aktiendepot durch Kursverfall im Wert deutlich gesunken ist (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 31 U 196/00). (jlp)
24.05.2002