Kündigung bei Falschaussage

11.11.2004

Sagt ein Mitarbeiter in einem Gerichtsprozess zu Lasten des Arbeitgebers falsch aus, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So lautet das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt.

Die Richter entschieden einen Rechtsstreit zwischen einer kaufmännischen Angestellten und dem Betreiber eines Badebetriebes. Der Frau war betriebsbedingt gekündigt worden.

Im darauf folgenden Prozess hatte sie behauptet, das Kündigungsschreiben nicht termingerecht erhalten zu haben. In diesem Fall hätten ihr drei zusätzliche Monatsgehälter zugestanden. Ihr Pech: Eine Botin des Unternehmens hatte das Schreiben eigenhändig bei der Klägerin eingeworfen. Der Arbeitgeber sandte ihr daraufhin wegen des "Betrugsversuches" sofort eine fristlose Kündigung. Das Gericht gab ihm Recht.

Az. 16 Sa 1801/03

Christine Ryll

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