Kündigung in letzter Minute

05.08.2004

Einem aktuellen Urteil, dass eine Kündigung, die am letzten Tag der Frist in den Wohnungsbriefkasten des Arbeitnehmers gelegt wird, gilt als rechtzeitig zugegangen. Insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor über einen Aufhebungsvertrag verhandelt hat und damit rechnen musste, dass das Kündigungsschreiben noch überbracht wird. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber sich kurz vor Ablauf der Probezeit nicht entscheiden können, den neuen Mitarbeiter zu übernehmen. Aus diesem Grund bot er ihm einen Aufhebungsvertrag mit langer Auslauffrist an und stellte ihm eine spätere Vertragsverlängerung in Aussicht. Der Mitarbeiter meldete sich ohne zu antworten am letzten Tag seiner Probezeit krank. Daraufhin wurde ihm die Kündigung per Boten zugestellt (Aktenzeichen: 16 Sa 1926/03).

Marzena Fiok

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