Leserbrief

12.03.1998

Zum Artikel "Beim Kauf einer DV-Zum Artikel "Beim Kauf einer DV-Anlage ist der Kunde König" in ComputerPartner 31/98 erreichte uns folgende Leserzuschrift:

Mit großem Interesse habe ich den Artikel über die Beratungspflichten eines Verkäufers gelesen. Dort heißt es, daß Händler dazu verurteilt wurden, Software und teilweise sogar auch die dazu verkaufte Hardware zurückzunehmen, wenn ein Laie nicht auf günstigere Software hingewiesen wird, die seinem Bedarf entspricht. Dies stimmt mich sehr nachdenklich: Angenommen, ich verkau- fe Microsoft Office 97 Professional, weil der Kunde eine "gute Textverarbeitung und Tabellenkalkulation" wünscht. Theoretisch kann man Office Pro nicht mehr verkaufen, wenn der Kunde nicht explizit eine Datenbank braucht (Das einzige "wertvolle" Plus der Pro-Version). Oder um das ganze zuzuspitzen: Darf der Kunde nicht immer den Computer und die Software zurückgeben, wenn der Computer MS Office enthält, da es ja prinzipiell für 80 Prozent der Home-User auch Works getan hätte? Sogar MS Word dürfte man nicht mehr verkaufen, denn für einfache Briefe (Normaltext, wer braucht schon Tabulatoren?) ist Wordpad vollkommen ausreichend. Versucht man das auf Hardware analog anzuwenden, würde ein Beratungsgespräch in Zukunft so aussehen: "Ich würde Ihnen einen Intel Pentium II mit 350 MHz empfehlen. Aber ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß es auch noch einen Intel Pentium II mit 333 MHz und 300 MHz gibt, und außerdem könnten Sie einen Intel Celeron (A) mit 266, 300, 333 MHz nehmen ... wenn Sie kein Intel brauchen, hätte ich noch eine günstigere Alternative AMD K6 (mit und ohne 3D now!) mit 266, 300 und mehr MHz, ... ich muß ihnen jetzt auch noch Cyrix anbieten, die haben..." Und diese Thematik wiederhole ich beim CD-Rom, bei rund 100 Mainboards und jedem weiteren Bestandteil. Jeder Kunde wird ein Beratungsgespräch als reine Qual und den Händler als inkompetent empfinden, da er sich nicht auf eine wirkliche Empfehlung festlegen kann. Der einzige Ausweg wäre, immer das preiswerteste Modell zu verkaufen. Damit schafft es die Rechtsprechung erneut, das Leben eines Händlers zu erschweren. Nach CE-Norm und dem Streit mit der Handwerksinnung kommt nun das nächste Problem. Sich durch Kompetenz und Flexibilität auszuzeichnen und seinen Erfahrungsschatz im Umgang mit den Kunden einsetzen zu wollen, scheint die größte Strafe zu sein, die einem Händler widerfahren kann.

Stefan Weingarten, Inhaber des Hard- und Softwarehandel Stefan Weingarten und Stefan Hummert (per E-Mail)

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