Leserbriefe

17.09.1998

Zum Kommentar "Der Geschäftsfreund - ein Mythos" in ComputerPartner Nr. 19/98 Seite 6, erreichte uns folgende Zuschrift:Here comes the Sun - it's (not always) alright. Insbesondere dann, wenn der Geschäftsbereich SunSoft mit Boykottaufrufen nachhaltig gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen hat (wie in dem ComputerPartner-Kommentar dargelegt und gerichtlich in der Urteilsbegründung unserer einstweiligen Verfügung gegen Sun durch die zuständige Kammer des Landgerichts München mehrfach festgestellt wurde; Az: O 22143/97).

Der wirtschaftliche Schaden, welcher Icon in existenzbedrohender Form durch den verantwortlichen General Manager Mathias Lehmann zugefügt wurde, war beachtlich. Sein Verhalten ist nach wie vor unverständlich, wenn man bedenkt, daß Icon mit erheblichen Investitionen in Personal und Fach-Know-how sowie fokussiertem Engagement dem SunSoft-Geschäft nachweislich zu Markterfolg und Wachstum verholfen hat.

Außer fehlender Vollmacht zur Aussprache der Kündigung ist Vertragsbruch durch fristlose Kündigung begangen worden. Suns Justitiarin Weinbrenner hätte als Mitunterzeichnerin ungeachtet fehlender Authorisierung erkennen müssen, daß anwendbare Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung mitnichten gegeben waren. Entscheidungen dieser Tragweite werden üblicherweise auch mit der Geschäftsleitung abgestimmt. Für Verbindlichkeiten gibt es die rechtlichen Möglichkeiten der Fristsetzung - eine fristlose Kündigung bewirkt nur das Gegenteil, weil dem Partner der Boden unter den Füßen der Zahlungsfähigkeit entzogen wird.

Leider vermittelt der als offene Verbindlichkeit genannte Betrag deshalb ein unrichtiges Bild, weil die Fälligkeiten der den Betrag bildenden Teil-Verbindlichkeiten unberücksichtigt bleiben und im Rahmen des Zahlungsziels nur ein Teil des bezifferten Betrags real fällig gewesen wäre.

Der Eindruck, nicht zahlen zu können, ist nicht realitätsnah; nach wettbewerbsschädigendem Verhalten nicht zahlen zu wollen, trifft den Kern. Bedauerlich ist, daß der Geschäftsführer von Sun Deutschland, Herr Krings, unmittelbar nach Eingang der unwirksamen und unangemessenen Kündigung auf Gesprächsangebote keinerlei Reaktion zeigte, um dem SunSoft-Eklat ein außergerichtliches Ende zu bereiten, als es im Rahmen der Schadenbegrenzung noch möglich war.

Business-Ethik gegenüber Geschäftspartnern - nur ein Lippenbekenntnis in der Unternehmensphilosophie von Sun? Bleibt die Frage: Who's next?

Markus Winkler, Geschäftsführer Icon

Systems GmbH, Oberhaching

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