Firmen in der Krise

Letzte Hoffnung – Insolvenz besser als Pleite

22.10.2009
Für einen erfolgreichen Neustart ist ein tragfähiges Sanierungskonzept wichtig.

Eine Insolvenz kann für ein angeschlagenes Unternehmen in Zeiten von Rezession und Wirtschaftsabschwung ein probates Mittel zur Sanierung sein. Wird diese optimal vorbereitet, lässt sich ein nachhaltiger Wiederaufbau realisieren. Schließlich kann zum einen der insolvente Betrieb, der im Fachjargon auch als "Rechtsträger" bezeichnet wird, erhalten bleiben und mit einem Insolvenzplan saniert werden. Eine weitere Möglichkeit ist hingegen die sogenannte "übertragende Sanierung", bei der wirtschaftlich profitable Teile in eine Auffanggesellschaft überführt werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Gesellschaft dann ohne bestehende Altlasten weitergeführt werden kann.

"Der Begriff Insolvenz ist immer noch positiver besetzt als der des Konkurses. Fakt ist aber, dass beide dieselbe Strategie verfolgen und in Deutschland auf einer modernen Gesetzgebung fußen", sagt Stefan Weniger, Vorstand der CMS Societät für Unternehmensberatung AG (www.cms-ag.de), im pressetext-Gespräch. Laut dem Experten ist der Nimbus des Scheiterns mit einer Insolvenz nur bedingt richtig. Stimmt das Sanierungskonzept, kann ein angeschlagenes Unternehmen nach einem Insolvenzverfahren einen Neustart wagen. Damit eine Sanierung effektiv durchgesetzt wird, kann der Insolvenzverwalter dabei über Sonderrechte verfügen, zu denen auch die Lösung von bestehenden Verträgen zählt.

Auf diese Weise lassen sich viele Altlasten beseitigen. Zu den Verträgen zählen neben Miet-, Pacht- und Lieferverträgen, auch Arbeitsverträge. "Anstelle von außerinsolvenzlichen Sanierungen ist dies ein großer Vorteil, den ein ins Wanken geratene Unternehmen stets mit berücksichtigen sollte", so Weniger weiter. Der Insider weist darauf hin, dass die Zwänge des Arbeitsrechts in Deutschland, eingeschlossen das Betriebsverfassungsgesetz sowie das Tarifrecht, in einem Insolvenzverfahren teilweise außer Kraft gesetzt sind. Obwohl auf diese Weise Arbeitsplätze abgebaut werden können, erleichtert dies die Sanierung.

Eine gut vorbereitete Insolvenzdurchführung, die Fachleute auch als "strukturierte Insolvenz" bezeichnen, muss deshalb so früh als möglich an den Problemstellen des Betriebs ansetzen und bereits einige Wochen vor der eigentlichen Insolvenzanmeldung stattfinden, rät Weniger gegenüber pressetext. Wird das Unternehmen dann für fortführungsfähig und -würdig befunden, kann der Unternehmer den Verlauf des Sanierungskonzepts selbst mit beeinflussen. Mit dem Insolvenzverwalter wird das Sanierungskonzept erarbeitet, in dem die Idealstruktur definiert und in Form eines Businessplans abgebildet wird.

Laut Weniger gibt nur ein ausgefeilter Businessplan eine Übersicht über die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Liquiditätsentwicklung eines Unternehmens. Im Rahmen der vorläufigen Verwaltung in den ersten vier bis zwölf Wochen nach Anmeldung der Insolvenz ist es dem Fachmann nach daher besonders wichtig, dass das Controlling aussagekräftig vorbereitet wird. Nur wenn das Sanierungskonzept solide ist, wird sich der von Gericht bestellte Insolvenzverwalter darauf verpflichten lassen, womit die Sanierung nach nur vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein kann. "Ist das Sanierungskonzept aber nicht schlüssig, dann besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und eine Sanierung nicht mehr möglich ist", gibt Weniger abschließend zu bedenken. (oe/pte)

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