Lohnfortzahlung für Risikosportler?

12.02.1999

Arbeitnehmer, die sich verletzen, haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser Anspruch gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer während einer Sportausübung verletzt hat. Nur wenn die Sportart äußerst riskant ist und der Arbeitnehmer zugleich seine eigenen Fähigkeiten überschätzt, kann ausnahmsweise das Verschulden des Arbeitnehmers so hoch sein, daß er gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Zu verneinen ist dies, wenn ein geübter und erfolgreicher Fahrer an der Deutschen Motorradsportmeisterschaft teilnimmt (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 823/98). (jlp)

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