Mailbox nicht abgerufen: persönliches Pech

02.10.2003

Wer in geschäftlichen Dokumenten eine E-Mail-Adresse angibt, signalisiert damit, dass er Kommunikation auf dem elektronischen Weg akzeptiert. Mit Eingang einer Mail geht somit auch das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Empfänger über, da es zu seinem Risikobereich gehört, wenn Störungen in seinem Machtbereich eintreten, beispielsweise der unterlassene Abruf seiner Mailbox. Als Datum gilt der Eingang der Mail in den elektronischen Briefkasten (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 2 HK O 9434/01; Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 2 HK O 9434/01). (jlp)

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