Massive Sicherheitsmängel in Internet-Läden

08.02.2001
Die E-Shops im Internet sind allerorten am Jammern, dass die Kunden immer noch nicht genug Vertrauen zu ihnen gefunden haben. Laut einer Untersuchung des TÜV Nord Security ist dies allerdings kein Wunder, denn von 103 untersuchten E-Shops haben nur fünf Prozent ohne Mängel abgeschnitten.

Wenn ein Auto bei der Hauptuntersuchung durch den TÜV gravierende Mängel aufweist, wird es aus dem Verkehr gezogen. Im Internet ist dies leider noch nicht der Fall. Der TÜV Nord Security hat 103 E-Shops auf Herz und Nieren getestet. Das Ergebnis ist in mancherlei Hinsicht erschreckend. Vor allem in puncto Netzwerksicherheit waren nur fünf Prozent der Probanden ohne Mängel. Interessanterweise reagierten nur 31 Prozent der E-Shops auf die Beanstandungen des TÜVs. Und wenn sie reagierten, so der TÜV, waren die Maßnahmen "falsch und unzweckmäßig". Die meisten wussten von Sicherheitslücken, konnten oder wollten sie jedoch nicht beseitigen. Insgesamt stellten die Tester bei 63 Prozent der untersuchten Shops Sicherheitsmängel allgemeiner und organisatorischer Art fest, zum Beispiel fehlerhafte Konfiguration der Netzkomponenten.

Gesetze im Internet: nur Schall und Rauch

Auch was die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen anbelangt, sind die E-Shops keine Musterschüler. Bei der Bestellung im Internet gilt wie beim normalen Versandhandel das Fernabsatzgesetz, des Weiteren das Vertragsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Alle drei werden von vielen digitalen Anbietern "nur unzureichend umgesetzt". Beispielsweise halten es 44 Prozent der Anbieter nicht für notwendig, einen Verantwortlichen auf ihrer Website anzugeben. 63 Prozent der Shops klären die User nicht über das Vertragsrecht auf. Der Endpreis wird nur in jedem zweiten Fall angegeben, so dass die Kunden den Betrag, den sie zu zahlen haben, selber ausrechnen müssen. Ebenso wird nur in 19 Prozent der Angebote angegeben, wie lange die genannten Preise gültig sind. Doch dies wäre für die Kunden gerade beim schnelllebigen Internet wichtig. Die Kosten für Rücksendungen übernehmen nur 32 Prozent der digitalen Verkäufer.

Auch in Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz sieht es mau in den E-Shops aus. Nur drei Prozent der Anbieter informieren ihre Kunden über die Datenschutzbestimmungen. 43 Prozent geben während der Erfassung der persönlichen Daten keinen Zweck an, und nur sieben Prozent garantieren ausdrücklich, die Daten nach Auftragsende wieder zu löschen.

Wie bei normalen Geschäften muss auch im Internet jeder Anbieter seinen Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugänglich machen. Die AGB werden erst dann gültig, wenn der Kunde bestätigt, sie gelesen und akzeptiert zu haben. Die Prüfer konnten diesen entscheidenden Klick nur in 18 Prozent der Fälle finden. Mit diesem Manko schaden sich die digitalen Verkäufer auch selber. Die Bedingungen in den AGB verlieren ihre Wirksamkeit und so auch ihre rechtliche Grundlage.

Jährlich entstehen Milliardenschäden

Abgesehen von den vernachlässigten gesetzlichen Regelungen und den massiven Sicherheitsmängeln hat der TÜV auch Einwände, was die Navigation innerhalb der E-Shops angeht. Häufig stehen gleiche Informationen unter verschiedenen Überschriften. Durch die komplizierte Navigation geht den Shops so manches Geschäft durch die Lappen.

Sieht man sich die Angaben zum geplanten IT-Budget, etwa für Sicherheit, an, so werden Verbesserungen wohl nicht ganz so schnell realisiert werden. Mehr als 80 Prozent der befragten Firmen haben dafür kein Geld übrig (siehe Grafik). Und das, obwohl den Anbietern jedes Jahr mehrere Milliarden Mark durch Sicherheitslücken, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden durch die Lappen gehen. Der TÜV beziffert diese Summe auf 138 Milliarden Mark - Einbußen, die vermieden werden könnten, wenn die Unternehmen sich ihr Internetangebot nur ein wenig sorgfältiger überlegen würden. (gn)

www.tns-it.de

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