"Mein Chef ist pleite!"

02.10.2003

Die Äußerung, der Arbeitgeber sei pleite, stellt eine geschäftsschädigende Behauptung dar, die geeignet ist, das Ansehen des Arbeitgebers bei den Geschäftspartnern zu beeinträchtigen und rechtfertigt daher eine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht Berlin, Az.: 9 Sa 659/02). (jlp)

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