Microsoft: Keine Zerschlagung, aber strenge Auflagen

10.09.2001
Microsoft könnte eigentlich aufatmen: Das Thema Zerschlagung ist vom Tisch und der planmäßigen Auslieferung von Windows XP steht auch nichts mehr im Wege. Aber ganz so einfach kommt der Softwaregigant doch nicht davon: Das Justizministerium will nun eine Reihe von Auflagen durchsetzen, um den freien Wettbewerb zu gewährleisten: Unter anderem soll Microsoft dazu verpflichtet werden, Teile des Quellcodes zu veröffentlichen sowie allen Computerherstellern sein Betriebssystem zum selben Preis anzubieten. Außerdem darf Microsoft den Herstellern nicht mehr verbieten, indiv änderungen am Betriebssystem vorzunehmen. Schluss soll nach dem Willen der Kläger auch mit Knebelverträgen sein, bei denen die Computerhersteller für die Verwendung von Microsoft-Konkurrenzprodukten Strafe zahlen müssen. Erfreulich für die Endkunden: Microsoft soll dazu verdonnert werden, die jeweiligen Betriebssystem-Versionen noch mindestens drei Jahre nach Erscheinen des Nachfolgers anzubieten. Das Justizministerium will die Auflagen so schnell wie möglich durchsetzen: die 18 US-Bundesstaaten, die ebenfalls als Kläger auftreten, stehen nach Angaben des "Wall Street Journal" hinter dem Auflagenpaket. (st)

Microsoft könnte eigentlich aufatmen: Das Thema Zerschlagung ist vom Tisch und der planmäßigen Auslieferung von Windows XP steht auch nichts mehr im Wege. Aber ganz so einfach kommt der Softwaregigant doch nicht davon: Das Justizministerium will nun eine Reihe von Auflagen durchsetzen, um den freien Wettbewerb zu gewährleisten: Unter anderem soll Microsoft dazu verpflichtet werden, Teile des Quellcodes zu veröffentlichen sowie allen Computerherstellern sein Betriebssystem zum selben Preis anzubieten. Außerdem darf Microsoft den Herstellern nicht mehr verbieten, indiv änderungen am Betriebssystem vorzunehmen. Schluss soll nach dem Willen der Kläger auch mit Knebelverträgen sein, bei denen die Computerhersteller für die Verwendung von Microsoft-Konkurrenzprodukten Strafe zahlen müssen. Erfreulich für die Endkunden: Microsoft soll dazu verdonnert werden, die jeweiligen Betriebssystem-Versionen noch mindestens drei Jahre nach Erscheinen des Nachfolgers anzubieten. Das Justizministerium will die Auflagen so schnell wie möglich durchsetzen: die 18 US-Bundesstaaten, die ebenfalls als Kläger auftreten, stehen nach Angaben des "Wall Street Journal" hinter dem Auflagenpaket. (st)

Zur Startseite