Miese Tricks beim Tarifwechsel: Freenet erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom

03.05.2004
Das Bonner Landgericht hat der Deutschen Telekom per einstweiliger Verfügung untersagt, Preselection-Kunden von Freenet zu belästigen. Dies ist schon der zweite Gerichtsbeschluss gegen den Ex-Monopolisten, der auf dessen seltsame Telefonaktionen zielt. Laut Freenet hat die Telekom Kunden, die in den Preselection-Tarif des Providers gewechselt waren, ohne deren Einverständnis angerufen. Bei diesen Telefonaten bot der Rosa Riese einen anderen, vermeintlich attraktiveren Tarif an. In einem Fall sei das Opfer sogar einfach in den anderen Telefontarif umgestellt worden, obwohl es dies ausdrücklich nicht gewünscht hatte. Bereits Anfang März 2004 hatte das Landgericht München auf Antrag von Tele 2 eine einstweilige Verfügung gegen den Platzhirsch erlassen. Der Provider hatte der Telekom vorgeworfen, die Listen des Wettbewerbers mit den geworbenen Preselection-Anschlüssen gezielt zu nutzen, um diese Kunden zurückzugewinnen. (haf)

Das Bonner Landgericht hat der Deutschen Telekom per einstweiliger Verfügung untersagt, Preselection-Kunden von Freenet zu belästigen. Dies ist schon der zweite Gerichtsbeschluss gegen den Ex-Monopolisten, der auf dessen seltsame Telefonaktionen zielt. Laut Freenet hat die Telekom Kunden, die in den Preselection-Tarif des Providers gewechselt waren, ohne deren Einverständnis angerufen. Bei diesen Telefonaten bot der Rosa Riese einen anderen, vermeintlich attraktiveren Tarif an. In einem Fall sei das Opfer sogar einfach in den anderen Telefontarif umgestellt worden, obwohl es dies ausdrücklich nicht gewünscht hatte. Bereits Anfang März 2004 hatte das Landgericht München auf Antrag von Tele 2 eine einstweilige Verfügung gegen den Platzhirsch erlassen. Der Provider hatte der Telekom vorgeworfen, die Listen des Wettbewerbers mit den geworbenen Preselection-Anschlüssen gezielt zu nutzen, um diese Kunden zurückzugewinnen. (haf)

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