Mieter hat Anrecht auf Betriebskostenbelege

02.10.2003

Hat der Mieter Zweifel an der vom Vermieter vorgelegten Mietnebenkostenabrechnung, dann ist er berechtigt, die Betriebskostenbelege beim Vermieter einzusehen. Alternativ kann er auch die Übersendung von Kopien der Betriebskostenbelege verlangen, wenn er dem Vermieter vorab einen Kostenvorschuss von 0,25 Euro pro Kopie bezahlt (Amtsgericht Brandenburg a.d. Havel, Az.: 32 C 82/02). (jlp)

Zur Startseite