Mit dem Alterkommen krankheitsbedingte Ausfälle

22.08.2002

Hat ein Arbeitnehmer - wie hier beginnend mit dem 20. Lebensjahr - seine Berufszeit ausschließlich bei demselben Arbeitgeber verbracht, so ist dies im Rahmen der bei einer krankheitsbedingten Kündigung vorzunehmenden Interessenabwägung in einer Weise zu berücksichtigen, dass dem Arbeitgeber im fortgeschrittenen Lebensalter des Arbeitnehmers eine höhere Belastung mit Fehltagen und hieraus entstehenden Kosten zuzumuten ist (Landesarbeitsgericht Berlin, Az.: 10 Sa 1166/01). (jlp)

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