Mit freundlichen Grüßen ...

14.02.2002

ComputerPartner

GfK AG

Vorstand

Herrn Dr. Klaus L. Wübbenhorst

Nordwestring 101

90319 Nürnberg

Wollen Sie mich ärgern oder amüsieren?

Sehr geehrter Herr Dr. Wübbenhorst,

in der vergangenen Woche erhielten wir wieder Post von Ihren Anwälten. Betreff: "Fortgesetzte unberechtigte Veröffentlichung von GFK Handels Panel Daten". Seit Jahr und Tag versuchen Sie nun schon, uns daran zu hindern, GfK-Marktforschungsergebnisse ohne Ihre Erlaubnis zu veröffentlichen. Ihre und unsere Anwälte haben sich bereits mehrmals vor Gericht zu diesem Thema getroffen, zuletzt am 27. September letzten Jahres vor dem Oberlandesgericht München. Die Entscheidung des Gerichts fiel, wie Sie wissen, zu unseren Gunsten aus. Sie haben daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nun gut, das ist Ihr gutes Recht.

Ich möchte Sie nur bitten, ein wenig besser zu recherchieren, bevor Sie Ihre Anwälte wieder in Marsch setzen und hier wie dort Kosten und Mühen entstehen. Das Schreiben von vergangener Woche hätte sich so vermeiden lassen. In dem einen Fall, den Ihre Anwälte monieren, geht es um die Veröffentlichung von Marktanteilen im deutschen Monitormarkt in ComputerPartner. Ihre Anwälte schreiben: "Neben der Tatsache der unberechtigten Veröffentlichung suggerieren Sie mit der Quellenangabe ,FAZ' unter der Grafik in grob irreführender Weise eine Vorveröffentlichung dieser Daten, welche jedoch tatsächlich nicht erfolgt ist." Das, sehr geehrter Herr Dr. Wübbenhorst, ist Unsinn und offenbart eine für Ihr Haus peinliche und erschreckende Nachlässigkeit. Ich habe diesem Schreiben eine Kopie des betreffenden FAZ-Artikels beigelegt, der sich leicht hätte recherchieren lassen.

Das gleiche Bild ergibt sich in Bezug auf Ihren zweiten Vorwurf. Hier geht es um eine Veröffentlichung von Marktanteilen im Bereich PDAs auf ComputerPartner-online. Bei sorgfältiger Prüfung wäre Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass Palm am 24. Januar dieses Jahres eine E-Pressemitteilung verschickt hat mit dem Anhang "GfK-Zahlen - Deutschland Okt_Nov 01" (den Ausdruck dieser E-Mail habe ich ebenfalls diesem Schreiben beigelegt).

Im Prinzip aber ist es völlig egal, wie wir an die GfK-Daten kommen, solange wir nicht bei Ihnen einbrechen oder Ihre Mitarbeiter überfallen. Zuweilen werden uns diese Informationen auch zugespielt, oder wir finden sie zufällig bei einer der Firmen, die wir besuchen. Und da wir der Meinung sind, dass es sich hierbei durchaus um Daten mit einem gewissen Nachrichtenwert für unsere Leser handelt, veröffentlichen wir sie, ist doch klar. Dass wir Sie vorher nicht um Erlaubnis fragen - also bitte, sehr geehrter Herr Dr. Wübbenhorst, das wäre ja wohl noch schöner!

Wie absurd eine solche Praxis wäre, möchte ich an folgendem Beispielfall demonstrieren: Nehmen wir an, dem "Spiegel" werden Unterlagen über geheime Arbeitslosenstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg zugespielt. Sicherlich eine Information, die für Spiegel-Leser von außerordentlichem Interesse und hoher Relevanz ist. Völlig klar auch, dass der Spiegel diese Information veröffentlicht. Völlig undenkbar dagegen, dass der Spiegel beim BA-Präsidenten Bernhard Jagoda anfragt, ob man diese Statistiken in der nächsten Ausgabe veröffentlichen dürfe ("... daher möchte ich höflich um Erlaubnis und Ihr Einverständnis bitten, diese Informationen zu publizieren. Ihr ergebener Stefan Aust, Spiegel-Chefredakteur").

Stellen Sie sich vor, sehr geehrter Herr Wübbenhorst, die Süddeutsche Zeitung, FAZ, Welt und Bild würden im politischen Teil nur solche Informationen abdrucken, die von der Regierung genehmigt wären. Würden Sie in einem solchen Land leben wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Damian Sicking

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