Mustergültig: So belehre ich den Verbraucher über sein Widerspruchsrecht

14.08.2002
Ob im Online-Shop, per Teleshopping oder bei Internet-Auktionen: Wer Verbrauchern regelmäßig Waren im sogenannten „Fernabsatz" anbietet, muss die Verbraucher ausführlich über das gesetzliche Widerspruchsrecht informieren. Um dem Wildwuchs Herr zu werden und Händler vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen unvollständiger Belehrungen zu schützen, hat das Bundesjustizministerium nun eine Musterbelehrung herausgegeben, die als HTML zum Download bereitsteht.Da das neue Muster auf dem Verordnungsweg in Kraft tritt und das Gütesiegel der Bundesregierung trägt, ist jeder Händler, der sich an das Muster hält, vor professionellen Abmahnern und Rechtsnachteilen wirksam geschützt.(go)

Ob im Online-Shop, per Teleshopping oder bei Internet-Auktionen: Wer Verbrauchern regelmäßig Waren im sogenannten „Fernabsatz" anbietet, muss die Verbraucher ausführlich über das gesetzliche Widerspruchsrecht informieren. Um dem Wildwuchs Herr zu werden und Händler vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen unvollständiger Belehrungen zu schützen, hat das Bundesjustizministerium nun eine Musterbelehrung herausgegeben, die als HTML zum Download bereitsteht.Da das neue Muster auf dem Verordnungsweg in Kraft tritt und das Gütesiegel der Bundesregierung trägt, ist jeder Händler, der sich an das Muster hält, vor professionellen Abmahnern und Rechtsnachteilen wirksam geschützt.(go)

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