Nach sechs Monaten: Anspruch auf Zeugnis erlischt

05.11.2004
Das ArbG Frankfurt haben in einem aktuellen Urteil die Klage einer Verkaufsassistentin gegen ein Zeitarbeitsunternehmen auf Zeugnisberichtigung zurück gewiesen. Obwohl das Arbeitsverhältnis bereits Ende 2000 gekündigt worden war, hatte die Arbeitnehmerin erst drei Jahre später wegen des Zeugn geklagt. Einem Unternehmen ist es nicht zuzumuten, beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen, argumentierte das Gericht. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Zeugnis beziehungsweise dessen Berichtigung erlischt dem Urteil zufolge nach sechs Monaten. (ArbG Frankfurt/M., Az. 15 Ca 10684/0). (mf)

Das ArbG Frankfurt haben in einem aktuellen Urteil die Klage einer Verkaufsassistentin gegen ein Zeitarbeitsunternehmen auf Zeugnisberichtigung zurück gewiesen. Obwohl das Arbeitsverhältnis bereits Ende 2000 gekündigt worden war, hatte die Arbeitnehmerin erst drei Jahre später wegen des Zeugn geklagt. Einem Unternehmen ist es nicht zuzumuten, beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen, argumentierte das Gericht. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Zeugnis beziehungsweise dessen Berichtigung erlischt dem Urteil zufolge nach sechs Monaten. (ArbG Frankfurt/M., Az. 15 Ca 10684/0). (mf)

Zur Startseite