Nebenkosten für Gewerberäume: Abrechnung hinfällig

15.05.2003
Eine Nebenkostenabrechnung für vermietete Gewerberäume, in der sich Abrechnungs- und Verbrauchszeitraum nicht decken, ist nicht ordnungsgemäß und deshalb auch nicht fällig. Das gilt auch für ein fortdauerndes Mietverhältnis (Amtsgericht Nürnberg, Az.: 29 C 4366/00) (jlp)

Eine Nebenkostenabrechnung für vermietete Gewerberäume, in der sich Abrechnungs- und Verbrauchszeitraum nicht decken, ist nicht ordnungsgemäß und deshalb auch nicht fällig. Das gilt auch für ein fortdauerndes Mietverhältnis (Amtsgericht Nürnberg, Az.: 29 C 4366/00) (jlp)

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