Nettopreisangabe im WWW

18.01.2001

Die Angabe von Nettopreisen gegenüber Endverbrauchern im WWW verstößt zum einen gegen die Preisangabenverordnung und zum anderen gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (§ 3). Eine solch unlautere Werbung mit Nettopreisangaben kann damit auch der Mitbewerber beanstanden und gegebenenfalls mit Hilfe des Gerichts die Unterlassung verlangen (Landgericht Ellwangen, Az.: 2 KfH 0 5/99). (jlp)

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