Einigung zwischen Bitkom mit Gema und VG Wort

Neue Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.

Hersteller und Importeure von USB-Sticks und Speicherkarten müssen ab 2020 eine "Urheberabgabe" in Höhe von 30 Eurocents pro Stück bezahlen. Für den Zeitraum davor gilt rückwirkend bis zum 1. Juli 2012 ein um 16 Eurocents verminderter Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können."
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können."
Foto: Bitkom

So ist auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder mit dem Kompromiss zufrieden: "Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit. "Nicht zuletzt profitieren die Verbraucher von niedrigeren Preisen."

Trotz der verminderten Gebühren sollte dieses pauschale Abgabensystem nach Ansicht von Bitkom abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Hier verweist Rohleder aufs Ausland: "Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können. Urheber müssen angemessen kompensiert werden. Urheberrechtliche Abgaben können dies in Zukunft aber nicht mehr gewährleisten. Im Digitalzeitalter entstehen innovative Produkte einfach viel schneller als vor 50 Jahren. Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sei die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen."

Die bisher in Deutschland gültigen Urheberabgaben auf Endgeräte führen laut Bitkom nur dazu, dass für jedes neu am Markt eingeführte Produkt die Verwertungsgesellschaften neue Abgaben fordern müssen. Mit diesen Gebühren soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Musik, Videos, Fotos und Texte) im privaten Umfeld abgegolten sein.

Die Pauschalabgaben werden bereits auf Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker, Scanner und alle Speichermedien (USB-Sticks, Memory Cards, CDs und DVDs) erhoben. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, diese Abgaben einzupreisen.

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