Mobilfunkverträge

NRW will Widerrufsrecht im Handyladen

15.03.2019
Das Verbraucherschutzministerium von Nordrhein-Westfallen will gegen intransparente Handy-Verträge vorgehen.

Intransparente Verträge mit zu hohen Kosten - dagegen wollen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherschutzministerium des Landes Kunden von Handyläden besser schützen. "Der Handel kommt in vielen Fällen seiner Informationspflicht nicht nach", kritisierte Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Kunden hätten im Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen vielfach keine Chance und stimmten in einer "Druck- und Überrumpelungssituation" dem vorgelegten Vertrag zu - ohne ihn richtig zu verstehen, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Wolfgang Schuldziniski.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium will Kunden von Handyläden besser schützen.
Das NRW-Verbraucherschutzministerium will Kunden von Handyläden besser schützen.
Foto: Adam Gregor - shutterstock.com

Beide fordern ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie es bei Haustürgeschäften und Abschlüssen im Internet bereits gilt. Denn wenn Kunden die tatsächlichen Vertragsbedingungen realisierten, bereuten viele ihre Unterschrift und bei 24 Monaten Mindestlaufzeit könne der Abschluss teuer werden. Heinen-Esser versprach, die Einführung eines Widerrufsrecht auch im stationären Handel rechtlich zu prüfen und dann bei der bundesweiten Konferenz aller Verbraucherschutzminister einzubringen. (dpa/rw)

Zur Startseite