Ist das rechtens?

O2 koppelt Gewinnspiel mit Newsletteranmeldung

05.08.2010
Wer bei O2 ein Samsung Galaxy S I9000 gewinnen will, muss nicht nur eine Frage richtig beantworten - er muss sich auch zwingend für den "Newsflash" des Unternehmens anmelden.

Wer bei O2 ein Samsung Galaxy S I9000 gewinnen will, muss nicht nur eine Frage richtig beantworten - er muss sich auch zwingend für den "Newsflash" des Unternehmens anmelden. Darauf weist der Anwalt Udo Vetter in einem Beitrag auf seiner Webseite "law blog" hin.

Diese Kopplung verstößt eigentlich gegen § 4 NR. 6 UWG nach dem die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden darf.

Dieses Verbot wurde jedoch unlängst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgeweicht. Nicht jede Kopplung von Gewinnspielen mit dem Kauf von Waren könne als wettbewerbswidrig angesehen werden, so die Richter. Dies dürfe nach der Konzeption der EG-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (sog. UGP-Richtlinie) nur dann der Fall sein, wenn genau dieses Verhalten von den sog. Schwarzen Klauseln erfasst würde.

O2 äußerte sich trotz Nachfrage von ChannelPartner zu dem Vorgang nicht. (haf)

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