Oberfinanzdirektionen verfügen

06.10.1998

MÜNCHEN: Deutlich gestiegen sind die Chancen, den Kauf eines Multimedia-PCs mit Lautsprechern, Video- und Audiokarte bei der Steuererklärung geltend zu machen. Der Spezialist für Einkommensteuer-Programme, TK Software GmbH aus Ratingen, weist auf Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Berlin und Saarbrücken hin. Darin werde für die untergeordneten Finanzämter festgelegt, nach welchen Kriterien die berufliche Nutzung des Computers zu prüfen ist.Der steuerliche Abzug eines PCs könne nicht alleine wegen einer Multimediaausstattung verweigert werden. Ohne diese Ausrüstung seien PCs kaum mehr erhältlich. Entscheidend bleibe die Nutzung des Rechners. Um den Rechner abzusetzen, müsse der Benutzer glaubhaft machen, daß er ihn zu 90 Prozent beruflich nutzt. (rk)

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