Praxistipp: Bankvollmacht für Notfälle

30.01.2006
Für Notfälle sollten Kontoinhaber einer Vertrauensperson Zugriff auf ihre Konten erlauben.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen, auch junge Menschen. Nicht nur persönliches Leid ist die Folge. Hinzu kommt: Bankgeschäfte wie zum Beispiel Überweisungen oder Bargeldabhebungen können unter Umständen nicht mehr selbst vorgenommen werden. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann notwendig sein. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken (www.bankenverband.de) hin.

Für solche Fälle ist es hilfreich, wenn vorsorglich einer Vertrauensperson zur Regelung der Vermögensangelegenheiten gegenüber der Bank eine Vollmacht erteilt wurde. Dazu sollte jeder Bankkunde auf die von seinem Kreditinstitut angebotene Bankvollmacht zurückgreifen. Es handelt sich hierbei nicht um eine generelle Vorsorgevollmacht, sondern ausschließlich um eine Vollmacht, die auf Bankgeschäfte zugeschnitten ist. Damit kann die Vertrauensperson "im Ernstfall" die Konto- und Depotführung übernehmen.

Der Kontoinhaber kann die Bankvollmacht selbstverständlich jederzeit widerrufen.(mf)

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