Praxistipp der Woche: Wer braucht welchen Rechtschutz?

06.02.2006
Wer eine Rechtschutzversicherung abschließen will, sollte genau prüfen, welche Police oder Vertragskombination optimal für ihn ist.

Wer vor Gericht sein Recht erstreiten will, hat immer ein Kostenrisiko. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten summieren sich schnell auf einige tausend Euro. Ärger am Arbeitsplatz? Viel auf Reisen? Schwieriger Vermieter? Das alles können Gründe für eine Rechtsschutzversicherung sein. Es gibt jedoch keinen Rechtschutz für alle Fälle: für jeden Rechtsbereich muss eine eigene Police abgeschlossen oder eine geeignete Vertragskombination gewählt werden.

So ist eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung für Vielfahrer sinnvoll. Sie regelt Streitigkeiten nach einem Autounfall über die eingetretenen Schäden, über Bußgelder oder bei Ärger mit der Werkstatt. Auch Streit mit den Behörden wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis fällt unter ihren Schutz. Eine Berufs- Rechtsschutzversicherung ist Arbeitnehmern zu empfehlen, die Streit mit dem Chef nicht ausschließen können, etwa wegen Kündigung, Versetzung oder Abmahnung. Vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei in der ersten Instanz die Kosten selber tragen, auch als Gewinner.

Nur Gewerkschaftsmitglieder können auf einen Berufsrechtsschutz verzichten, weil die Versicherung im Beitragssatz enthalten ist.

Eine Privatrechtsschutzversicherung springt bei allen privatrechtlichen Auseinandersetzungen ein. Dazu zählen Streitigkeiten mit Nachbarn, Handwerkern, bei Kaufverträgen oder auch im Urlaub, weltweit. Der Mieterrechtschutz zahlt bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Tipp: Bei der Rechtsschutzversicherung eine Familienpolice wählen. Nicht berufstätige Kinder sind dann in aller Regel ohne Altersbegrenzung mit versichert, auch nichteheliche Lebensgemeinschaften genießen Versicherungsschutz. Für Singles, Senioren und Alleinerziehende bieten die Versicherer günstige Sondertarife.

Mehr zum Thema Vorsorge, Haftung und Vermögen lesen Sie auch unter www.moneytimes.de (mf)

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